Die Bundesregierung mag Google nicht. Und Rivva auch nicht.

Das könnte man zumindest meinen, wenn man sich den aktuellen Vorschlag zum Leistungsschutzrecht anschaut. Kurz zusammengefasst sollen damit Verlage Lizenzgebühren von Suchmaschinen und ähnlichen Aggregatoren (wie Rivva) verlangen können, wenn diese kurze Textpassagen oder Zusammenfassungen (“Snippets”) bei den Ergebnissen mitliefern. Das gilt zwar nur für gewerblich handelnde Seiten, bleibt aber natürlich ganz großer Humbug. Das würde neben Google auch noch Bing, Yahoo und wie sie alle heißen treffen, aber es bleibt das Gschmäckle, dass man damit in erster Linie den Silicon Valley Giganten treffen möchte.

Und wer hat’s erfunden? Christoph Keese vom Springer Verlag. Damit könnte man die ganze Diskussion eigentlich abschließen, denn die Argumente für ein Leistungsschutzrecht sind nichts weiter als reine Lobbyarbeit, was der gute Herr Keese im elektrischen Reporter auch sehr gut selbst darstellt. Es bleibt der verzweifelte Versuch die Verluste der Printmedien irgendwie zu kompensieren.

Vor 2 Tagen lief eine Onlinepetition beim Deutschen Bundestag aus, die “nur” knapp über 20.000 Leute unterzeichnet hatten. Erst ab 50.000 muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages auch tatsächlich damit in einer öffentlichen Anhörung auseinandersetzen, wie das z.B. bei der ACTA-Petition der Fall war. ZEIT Online nennt ein paar Gründe, warum das Leistungsschutzrecht eben nicht so hip ist wie ACTA und Carta fragt sich, ob “das Netz seine Kraft verloren” hat.

Im Logbuch: Netzpolitik Podcast wurde das Thema schon häufiger aufgegriffen und es wird spekuliert, dass alle, die pro Leistungsschutzrecht sind, noch kräftig auf die Fresse fliegen werden, auch wenn die Petition jetzt “gescheitert” ist. In der Blogosphäre wird nun über eine Petitionsmüdigkeit spekuliert und netzpolitik.org (u.a.) rufen dazu auf, die Abgeordneten direkt zu kontaktieren. Das ist vermutlich sogar der bessere, wenn auch umständlichere Weg im Vergleich zu einer Petition, bei der man nur mal kurz klicken muss.

Wie schon beim elektrischen Reporter genannt, weiß Google natürlich nicht welcher Verlag die Lizenzgebühren tatsächlich geltend machen würde. Aber wenn Google nur die Links vom Springer Verlag sperren müsste, würde das Internet sogar ein bisschen angenehmer werden.

Update: Stefan Niggemeier erklärt, warum die Argumentation über die Snippets überflüssig ist.